der Wiedereinführung bestimmter Ausschlüsse von den Zöllen nach Abschnitt 301 in China

美国恢复352项进口商品关税豁免

BÜRO DES HANDELSVERTRETERS DER VEREINIGTEN STAATEN

 

Bekanntmachung über die Wiedereinführung bestimmter Ausschlüsse: Chinas Gesetze, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit Technologietransfer, geistigem Eigentum und Innovation

 

AGENTUR:Büro des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten (USTR).

 

AKTION:Beachten.

 

ZUSAMMENFASSUNG: In früheren Bekanntmachungen des Bundesregisters hat der US-Handelsbeauftragte das Vorgehen im Rahmen der Abschnitt-301-Untersuchung von Chinas Handlungen, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit Technologietransfer, geistigem Eigentum und Innovation geändert, indem er bestimmte Produkte von zusätzlichen Zöllen ausschloss.Anschließend verlängerte der US-Handelsbeauftragte 549 dieser Ausschlüsse.Nach öffentlicher Bekanntmachung und Stellungnahme hat der US-Handelsbeauftragte beschlossen, bestimmte zuvor verlängerte Ausschlüsse bis zum 31. Dezember 2022 wieder in Kraft zu setzen, wie im Anhang dieser Mitteilung aufgeführt.

 

TERMINE:Die in dieser Mitteilung angekündigten wieder eingeführten Produktausschlüsse gelten ab dem 12. Oktober 2021 und gelten bis zum 31. Dezember 2022. Der US-Zoll- und Grenzschutz wird Anweisungen zur Einreiseberatung und -umsetzung herausgeben.

 

FOR FURTHER INFORMATION CONTACT: For general questions about this notice, contact Associate General Counsel Philip Butler or Assistant General Counsel Rachel Hasandras at (202) 395-5725. For specific questions on customs classification or implementation of the product exclusion identified in the Annex to this notice, contact traderemedy@cbp.dhs.gov.

ERGÄNZENDE ANGABEN:

 

Ein Hintergrund

 

Im Zuge dieser Untersuchung verhängte der US-Handelsbeauftragte in vier Tranchen zusätzliche Zölle auf Produkte aus China.Siehe 83 FR 28719 (20. Juni 2018);83 FR 40823

 

(16. August 2018);83 FR 47974 (21. September 2018), geändert durch 83 FR 49153 (28. September 2018);und 84 FR 43304 (20. August 2019), geändert durch 84 FR 69447 (18. Dezember 2019) und 85 FR 3741 (22. Januar 2020).Jede Tranche wird allgemein als „Liste“ bezeichnet, z. B. Liste 1, Liste 2 usw. Die vierte Tranche ist in den Listen 4A und 4B enthalten.Derzeit sind keine Zölle auf Liste 4B in Kraft.

 

Für jede Tranche hat der US-Handelsbeauftragte ein Verfahren eingerichtet, mit dem US-Stakeholder den Ausschluss bestimmter von der Maßnahme betroffener Produkte beantragen können.Die erste Tranche der Ausschlüsse lief im Dezember 2019 aus und die letzte Tranche der Ausschlüsse lief im Oktober 2020 aus. Ab November 2019 richtete der US-Handelsbeauftragte Verfahren für die Einreichung öffentlicher Kommentare zur Frage einer Verlängerung bestimmter Ausschlüsse ein.Siehe z. B. 85 FR 6687 (5. Februar 2019) und 85 FR 38482 (26. Juni 2020).Im Rahmen dieser Prozesse hat der US-Handelsbeauftragte beschlossen, 137 Ausschlüsse gemäß Liste 1, 59 Ausschlüsse gemäß Liste 2, 266 Ausschlüsse gemäß Liste 3 und 87 Ausschlüsse gemäß Liste 4 zu verlängern. Mit Ausnahme von Ausschlüssen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Alle diese 549 Ausschlüsse sind abgelaufen.Insbesondere sind die Ausschlüsse für die meisten dieser Produkte am 31. Dezember 2020 abgelaufen, und die übrigen Ausschlüsse sind im Jahr 2021 abgelaufen. Siehe 85 FR 15849 und 85 FR 20332. USTR hat sich gesondert mit der Verlängerung der COVID-19-Ausschlüsse befasst.Siehe 86 FR 48280 (27. August 2021), 86 FR 54011

 

(29. September 2021) und 86 FR 63438 (16. November 2021).

 

Am 8. Oktober 2021 forderte der US-Handelsbeauftragte die Öffentlichkeit auf, sich zu der Frage zu äußern, ob bestimmte Ausschlüsse, die zuvor im Rahmen der vier Tranchen gewährt und verlängert wurden (Mitteilung vom 8. Oktober), wieder eingeführt werden sollen.In der Bekanntmachung vom 8. Oktober wurden die folgenden Faktoren aufgeführt, die bei Entscheidungen über eine mögliche Wiedereinstellung berücksichtigt werden sollten, und es wurde eine öffentliche Stellungnahme gefordert:

 

Ob das jeweilige Produkt und/oder ein vergleichbares Produkt aus Quellen in den Vereinigten Staaten und/oder in Drittländern erhältlich ist.

 

Alle Änderungen in der globalen Lieferkette seit September 2018 in Bezug auf das jeweilige Produkt oder andere relevante Branchenentwicklungen.

 

Die etwaigen Bemühungen der Importeure oder US-Käufer seit September 2018, das Produkt aus den USA oder Drittländern zu beziehen.

 

Inländische Kapazität zur Herstellung des Produkts in den Vereinigten Staaten.

 

Darüber hinaus prüfte USTR, ob die Wiedereinführung des Ausschlusses schwerwiegende wirtschaftliche Schäden für den Kommentator oder andere US-Interessen nach sich ziehen oder nach sich ziehen würde, einschließlich der Auswirkungen auf kleine Unternehmen, Beschäftigung, Produktionsleistung und kritische Lieferketten in den Vereinigten Staaten als Gesamtauswirkung der Ausschlüsse auf das Ziel, die Beseitigung der in der Untersuchung nach Abschnitt 301 behandelten Handlungen, Richtlinien und Praktiken Chinas zu erreichen.

 

B.Entschlossenheit, bestimmte Ausschlüsse wieder einzuführen

 

Basierend auf der Bewertung der in der Mitteilung vom 8. Oktober dargelegten Faktoren und gemäß den Abschnitten 301(b), 301(c) und 307(a) des Trade Act von 1974 in der jeweils gültigen Fassung hat der US-Handelsbeauftragte eine Entscheidung getroffen bestimmte in der Bekanntmachung vom 8. Oktober beschriebene Ausschlüsse bis zum 31. Dezember 2022 wieder einzuführen, wie im Anhang dieser Bekanntmachung dargelegt.Die Entscheidung des US-Handelsbeauftragten berücksichtigt öffentliche Kommentare, die als Reaktion auf die Bekanntmachung vom 8. Oktober eingereicht wurden, sowie die Ratschläge von Beratungsausschüssen, dem behördenübergreifenden Abschnitt 301-Ausschuss und dem COVID-19-Reaktionsteam des Weißen Hauses.

 

Die wiederhergestellten Ausschlüsse sind für jedes Produkt verfügbar, das der Beschreibung im Produktausschluss entspricht.Der Umfang jedes Ausschlusses richtet sich insbesondere nach dem Umfang der zehnstelligen Unterpositionen und Produktbeschreibungen des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) im Anhang dieser Bekanntmachung.

 

Wie in der Mitteilung vom 8. Oktober angegeben, gelten die wieder eingeführten Ausschlüsse rückwirkend zum 12. Oktober 2021. Die wieder eingeführten Ausschlüsse gelten insbesondere für Waren, die ab 00:01 Uhr östlicher Sommerzeit zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager entnommen werden am 12. Oktober 2021, die nicht liquidiert werden, oder auf Eintragungen, die liquidiert werden, jedoch innerhalb der in Abschnitt 514 des Tariff Act von 1930 in der jeweils gültigen Fassung beschriebenen Protestfrist.Der US-Handelsbeauftragte hat beschlossen, die wieder eingeführten Ausschlüsse bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, und kann gegebenenfalls weitere Verlängerungen in Betracht ziehen.

 

Der US-Zoll- und Grenzschutz wird Anweisungen zur Einreiseberatung und -umsetzung erteilen.

 

Greta M. P

Büro des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten.

 

ANHANG zur Wiedereinsetzung bestimmter zuvor verlängerter Ausschlüsse

 

A. Gültig für Waren, die am oder nach 00:01 Uhr östlicher Sommerzeit am 12. Oktober 2021 und vor 23:59 Uhr östlicher Sommerzeit am 31. Dezember 2022 zum Verbrauch eingegeben oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden, Unterkapitel III von Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) wird geändert:

 

1.durch Einfügen der folgenden neuen Überschrift 9903.88.67 in numerischer Reihenfolge, wobei das Material in der neuen Überschrift in die Spalten des HTSUS mit der Bezeichnung „Überschrift/Unterüberschrift“, „Artikelbeschreibung“ und „Zollsätze 1 – Allgemein“ eingefügt wird. , jeweils:

 

Überschrift/Unterüberschrift  

Artikelbeschreibung

Zollsätze
1 2
Allgemein Besonders
„9903.88.67 Mit Wirkung für Einträge ab dem 12. Oktober 2021 und bis zum 31. Dezember 2022 handelt es sich bei Artikeln um Produkte aus China, wie in US-Anmerkung 20(ttt) zu diesem Unterkapitel vorgesehen, jeweils abgedeckt durch einen vom US-Handelsvertreter gewährten Ausschluss .....

................

 

 

 

Der in der entsprechenden Unterposition vorgesehene Zoll“

   
         

 

 

2.durch Einfügen der folgenden neuen US-Anmerkung 20(ttt) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 in numerischer Reihenfolge:

 

„(ttt)(i) Der US-Handelsbeauftragte hat beschlossen, ein Verfahren einzurichten, mit dem bestimmte in Position 9903.88.01 eingestufte und in den US-Anmerkungen 20(a) und 20(b) zu diesem Unterkapitel vorgesehene Produkte von der Zusatzregelung ausgeschlossen werden können Zölle gemäß Position 9903.88.01.Siehe 83 Fed.Reg.40823 (16. August 2018) und 83 Fed.Reg.47326 (18. September 2018).

 

Im Rahmen des Produktausschlussverfahrens hat der US-Handelsbeauftragte festgestellt, dass gemäß Position 9903.88.67 die in Position 9903.88.01 vorgesehenen zusätzlichen Zölle nicht für die folgenden bestimmten Produkte gelten, die in der aufgezählten Statistik vorgesehen sind Meldezahlen:

 

1) 8412.21.0045
2) 8481.10.0090
3) 8483.50.9040
4) 8525.60.1010
5) 8607.21.1000
6) 9030.90.4600

7) Direktwirkende und pneumatische Stellantriebe mit Federrückstellung, jeweils für einen maximalen Druck von 10 bar ausgelegt und mit einem Wert von mehr als 68 USD, aber nicht mehr als 72 USD pro Einheit (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8412.39.0080).

 

8)Kreiselpumpen, tauchfähig, außer zur Verwendung mit Maschinen zur Herstellung von Zellstoff, Papier oder Pappe;die oben genannten Pumpen mit einer Nennleistung von nicht mehr als 1,5 kW (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.70.2004)

 

9) Milchpumpen, auch mit Zubehör oder Batterien (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.81.0040)

 

10)Gehäuse für Wasserpumpen der Unterposition 8413.30.90 (wie in Unterposition 8413.91.9010 beschrieben)

 

11) Pumpengehäuse und -körper (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9095, gültig vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096 (gültig ab 1. Januar 2020)

 

12) Pumpenabdeckungen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9095, gültig vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9085 oder 8413.91. 9096, gültig ab 1. Januar 2020)

 

13) Pumpenteile aus Kunststoff mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 3 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9095, gültig vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019; beschrieben in statistische Meldenummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096, gültig ab 1. Januar 2020)

 

14) Andere Kompressoren als Schraubenkompressoren, die in Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verwendet werden, mit einem Wert von jeweils mehr als 88 USD, aber nicht mehr als 92 USD pro Einheit (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.30.8030).

 

15)Rotationskompressoren mit jeweils mehr als 746 W, aber nicht mehr als 2.238 W, mit einer Kühlleistung von 2,3 kW bis 5,5 kW (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.30.8060)

 

16)Solarwarmwasserbereiter mit eingebauten Glasröhren-Wärmekollektoren sowie Glasröhren und Ständern mit Tanks (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8419.19.0040 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8419.12.0000 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

 

17)Wärmetauscherplatten, -kerne, Rippenrohre, Kegel, Schalen, Hauben, Flansche und Leitbleche (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8419.90.3000)

 

18)Thermo-Rollenlaminatoren, jeweils im Wert von nicht mehr als 450 $ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.10.9040)

 

19)Walzenmaschinen zum Schneiden, Ätzen oder Prägen von Papier, Folie oder Stoff, manuell angetrieben (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.10.9080)

 

20)Walzenmaschinen mit Stempeln zum Prägen von Papier, manuell angetrieben (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.10.9080)

 

21) Chemisch geätzte Matrizen aus Stahl, Stanzformen mit Stahlband, bewegliche magnetische Matrizen, Prägeschablonen und Prägediffusoren aus Kunststoff, von der Art, wie sie in handbetriebenen Walzenmaschinen zum Ätzen oder Schablonieren eines einzelnen Blatts Karton, Papier, Leder oder eines flexiblen Magneten verwendet werden , Kunststoffe, Metallfolie, Pergament, Filz oder Stoff, solche Blätter mit einer Breite oder Länge von nicht mehr als 50,8 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.99.9000)

 

22)Schneidunterlagen, Plattformen, Grundplatten, Unterlagen, Unterlegscheiben, Tabletts, die als Führungen für handbetriebene Tischkalandermaschinen mit einer Breite von nicht mehr als 51 cm dienen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.99.9000)

 

23)Filter- oder Reinigungsmaschinen oder -geräte der zur Abwasserbehandlung verwendeten Art (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.21.0000)

 

24) Handgehaltene, batteriebetriebene UV-Wasserreiniger (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.21.0000)

 

25) Maschinen zum Filtern von Wasser, tauchfähig, batteriebetrieben, handbetrieben, solche Maschinen zur Verwendung in Pools, Becken, Aquarien, Spas oder ähnlichen geschlossenen Gewässern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.21.0000)

 

26)Filter zur Entfernung von Sulfiten aus Wein (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.22.0000)

 

27)Luftreinigungsgeräte, elektrisch betrieben, mit einem Gewicht von weniger als 36 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.39.8015 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.39.0115, gültig ab 27. Januar 2022)

 

28) Filtergehäuse, Abdeckungen oder Kupplungen, die oben genannten aus Stahl und Teile von Maschinen oder Apparaten zum Filtern von Flüssigkeiten umfassen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.99.0040 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.99.0140 mit Wirkung vom Januar). 27.2022)

 

29) Teile von Schwimmbadstaubsaugern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.99.0040 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.99.0140 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

 

30)Ratschenwinden zur Verwendung mit textilen Gewebeumreifungen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8425.39.0100)

 

31) Garagentoröffner/-schließer (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8428.90.0290 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8428.90.0390, gültig ab 27. Januar 2022)

 

32)Rammgeräte, dieselbetrieben (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8430.10.0000)

 

33)Gegengewichtsgussteile aus Eisen oder Stahl zur Verwendung auf Gabelstaplern und anderen Arbeitsfahrzeugen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8431.20.0000)

34)Zinken, Schlitten und andere Geräte und Teile zur Güterbeförderung, die für den Einsatz auf Gabelstaplern und anderen Arbeitsfahrzeugen bestimmt sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8431.20.0000)

 

35)Geschweißte Rahmen zur Unterstützung von Förderrollen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8431.39.0010)

 

36)Vulkanisierte Gummiketten, jeweils mit Schnüren und Stollen aus Stahl, konzipiert für die Verwendung auf Baumaschinen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8431.49.9095)

 

37)Tierfütterungsmaschinen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8436.80.0090)

 

38) Teile von Tierfütterungsmaschinen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8436.99.0090)

 

39) Automatisierte Datenverarbeitungsspeichereinheiten (außer Magnetplattenlaufwerken), die nicht in Schränken zum Aufstellen auf einen Tisch oder an einem ähnlichen Ort montiert sind und nicht mit einer anderen Einheit eines Systems verbunden sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8471.70.6000)

 

40) Ausschusstüren, Stiftschutz, Auskleidungen, Vorderwände, Gitter, Hämmer, Rotor- und Endscheibenkappen sowie Amboss- und Brechstangen aus Eisen oder Stahl, die vorstehenden Teile von Metallzerkleinerern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8479.90.9496 früher). bis 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8479.90.9596, gültig ab 27. Januar 2022)

 

41)Kugel-Eckhahnventilkörper aus Gusseisen für oleohydraulische oder pneumatische Übertragungen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9020)

 

42)Ventilkörper, aus Aluminium, von Ventilen für oleohydraulische oder pneumatische Getriebe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9020)

 

43)Winkelhahngriffbaugruppen aus Eisen und Stahl, jeweils 11,43 cm x 21,59 cm x 5,08 cm groß und 0,748 kg schwer (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

44)Anker zur Verwendung in hydraulischen Magnetventilen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

45)C-Pole aus Stahl, konzipiert für den Einsatz in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

46) Dosierspulen aus Aluminium zur Verwendung in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

47) Rohrhalterungen aus Aluminium, jeweils mit 4 Anschlüssen, die vorstehenden messen 27,9 cm x 20,3 cm x 17,8 cm und wiegen 11,34 kg, konzipiert für den Einbau in Druckluftbremssteuerventile (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

48)Stäbe aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

49) Druckstifte aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

50)Halterungen aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)

 

51)Kupplungsdeckel, einschließlich Mittelelemente, Flanschnaben, Hülsen und Schuhe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8483.90.8010)

 

52)Elektromotoren, Wechselstrom, Permanent-Split-Kondensatortyp, nicht mehr als 16 W (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.4020)

 

53)Gleichstrom-Elektromotoren mit einer Leistung von weniger als 18,65 W, außer bürstenlos, mit einem Durchmesser von weniger als 38 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.4060)

 

54) Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W, aber nicht mehr als 74,6 W, im Wert von mehr als 2 USD, aber nicht mehr als 30 USD pro Stück (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.2000)

 

55) Gleichstrommotoren, elektronisch kommutiert, dreiphasig, achtpolig, wie sie in HVAC-Systemen verwendet werden, mit einer Leistung von 750 W, im Wert von nicht mehr als 100 US-Dollar pro Stück (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.6000)

 

56)Wechselstrommotoren, mehrphasig, in Walzstahlrahmenkonstruktion (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.51.4040)

 

57)Wechselstrommotoren, mehrphasig, mit einer Leistung von 186,5 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 373 kW, mit einer Rahmenkonstruktion aus Gusseisen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.53.8040)

 

58)Wechselstrom-Mehrphasenmotoren mit einer Leistung von jeweils mehr als 300 kW, jedoch nicht mehr als 310 kW, ausgestattet mit Riemenscheiben und Bremsen zum Heben und Senken von Personenaufzügen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.53.8040)

 

59) Regenerative Geschwindigkeitsantriebsregler zur Steuerung der Geschwindigkeit von Elektromotoren für Aufzüge (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8504.40.4000)

 

60) Drehzahlregler für Elektromotoren, wobei jeder dieser Regler eine Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, eine Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 mm und eine Höhe von 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 mm hat (beschrieben). in der statistischen Meldenummer 8504.40.4000)

 

61)Zweischichtige Leiterplattenbaugruppen mit einem Wert von jeweils mehr als 30, jedoch nicht mehr als 35 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8504.90.7500)

 

62)Strukturbauteile für Industrieöfen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8514.90.8000)

 

63)Aluminium-Elektrolytkondensatoren, jeweils im Wert von nicht mehr als 3,20 $ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8532.22.0085)

 

64)Drehschalter mit einer Nennleistung von über 5 A und einer Größe von nicht mehr als 5,5 cm x 5,0 cm x 3,4 cm, jeweils mit 2 bis 8 Flachsteckeranschlüssen und einer Betätigungswelle mit D-förmigem Querschnitt (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.50.9025). )

65) Drehschalter, einpolig, einpolig (SPST), ausgelegt für über 5 A, jeder mit einer Größe von nicht mehr als 14,6 cm x 8,9 cm x 14,1 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.9025)

 

66)Modulare Lichtschalter für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V, präsentiert in Gehäusen aus Polyethylenterephthalat (PET), konzipiert für die Verwendung mit einer Rückplatte (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.9065)

 

67) Schalter zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, die vom Fahrer oder Beifahrer aktiviert werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.9065)

 

68) Koaxialstecker für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V mit einem Wert von mehr als 0,20 USD, aber nicht mehr als 0,30 USD pro Stück (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.69.4010)

69)Stoßverbinder für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V, jeweils im Wert von nicht mehr als 3 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.90.4000)

 

70)Ringkabelschuhe, für eine Spannung nicht mehr als 1.000 V (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.90.4000)

 

71)Twist-on-Drahtverbinder für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V, jeweils mit einem Wert von nicht mehr als 0,03 USD (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.90.4000)

 

72)Zinkanoden zur Verwendung mit Maschinen und Geräten zur Galvanisierung, Elektrolyse oder Elektrophorese (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.30.9080)

 

73) Stereoskopische Mikroskope, die nicht mit einer Möglichkeit zum Fotografieren des Bildes ausgestattet sind und einen Wert von nicht mehr als 500 US-Dollar pro Einheit haben (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9011.10.8000)

 

74)Adapterringe, Rohre und Verlängerungshülsen, Stative und Armbaugruppen, Tische und Gleittische, Augenschützer und Fokussiergestelle, alles vorstehend Genannte zur Verwendung mit zusammengesetzten optischen Mikroskopen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9011.90.0000)

 

75) Tiefenmessgeräte, jeweils im Wert von nicht mehr als 50 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9014.80.2000)

 

76)Wetterstationssets, jeweils bestehend aus einem Überwachungsdisplay und Außenwettersensoren, mit einer Übertragungsreichweite von nicht mehr als 140 m und einem Wert von nicht mehr als 50 $ pro Set (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9015.80.8080)

 

77) Wismutgermanatkristalle mit festgelegten Anforderungen an Abmessung und Oberflächenbeschaffenheit, die als Detektionselement in Positronenemissionstomographie-Detektoren (PET) verwendet werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.19.9560)

 

78)Teile und Zubehör von Kapnographiemonitoren (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.19.9560)

 

79)Elektrochirurgische Kauterstifte mit elektrischen Anschlüssen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.90.6000)

 

80)Kombinierte Positronen-Emissions-Tomographie-/Computertomographie-Scanner (PET/CT), die mehrere PET-Gantries (Rahmen) auf einer gemeinsamen Basis nutzen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.12.0000)

 

81) Strahlentherapiesysteme, jeweils umhüllt von einer Strukturhülle auf Stahlbasis mit Portalabdeckung bestehend aus drei Paaren von Platten auf Kunststoffbasis (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.14.0000)

 

82)Röntgentische (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.2500)

 

83)Röntgenröhrengehäuse und Teile davon (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.4000)

 

84)Multilamellenkollimatoren von Strahlentherapiesystemen, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen basieren (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.6000)

 

85)Leiterplattenbaugruppen, von der Art, die für die Verwendung in Röntgengeräten bestimmt ist (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.6000)

 

86) Vertikale Ständer, die speziell zur Unterstützung, Aufnahme oder Einstellung der Bewegung digitaler Röntgendetektoren oder der Röntgenröhre und des Kollimators in kompletten Röntgendiagnostiksystemen entwickelt wurden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.6000)

 

87) Impfsets aus Kunststoff, jeweils bestehend aus einer Platte mit mehreren Vertiefungen, einem Präsentationstablett und einem Deckel;Im zusammengebauten Zustand misst das Set 105 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 108 mm in der Breite, 138 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm in der Tiefe und 6,5 mm oder weniger in der Dicke (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9027.90.5650).

 

88)Thermostate für Klimaanlagen oder Heizungsanlagen, nicht für den Anschluss an das Internet, die vorstehend genannten für die Wandmontage (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9032.10.0030)

 

89) Batterie-Balancer zur Regelung der Spannung zwischen Batterien, außer für 6-, 12- oder 24-Volt-Systeme (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9032.89.4000)

 

 

(ii) Der US-Handelsbeauftragte hat beschlossen, ein Verfahren einzurichten, mit dem bestimmte in Position 9903.88.02 eingestufte und in den US-Anmerkungen 20(c) und 20(d) vorgesehene Produkte festgelegt werden sollen

Dieses Unterkapitel könnte von den zusätzlichen Zöllen der Position 9903.88.02 ausgenommen werden.Siehe 83 Fed.Reg.40823 (16. August 2018) und 83 Fed.Reg.47326 (18. September 2018).

Im Rahmen des Produktausschlussverfahrens hat der US-Handelsbeauftragte festgestellt, dass gemäß Position 9903.88.67 die in Position 9903.88.02 vorgesehenen zusätzlichen Zölle nicht für die folgenden bestimmten Produkte gelten, die in der aufgezählten Statistik vorgesehen sind Meldezahlen:

 

1)Acrylsäure-2-Acrylamido-2-Methylpropansulfonsäure-Acrylsäureester-Terpolymere (AA/AMPS/HPA), präsentiert in trockener Form (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3906.90.5000)

2)Isolierband aus Polyvinylchlorid in Rollen mit einer Breite von höchstens 2 cm, einer Länge von höchstens 20,2 m und einer Dicke von höchstens 0,18 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3919.10.2020)

3) Transparentes Klebeband aus Kunststoff mit Acrylemulsionsklebstoff, in Rollen mit einer Breite von nicht mehr als 4,8 cm und einem Wert von nicht mehr als 0,25 USD pro Quadratmeter (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3919.10.2030).

4)Rollen aus Polyethylenfolie, beschichtet mit einem lösungsmittelhaltigen Acrylklebstoff (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3919.10.2055)

5)Polyethylenfolie, 20,32 bis 198,12 cm breit und 30,5 bis 2000,5 m lang, einseitig beschichtet mit lösungsmittelhaltigem Acrylklebstoff, klar oder in transparenten Farben, auch bedruckt, in Rollen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3919.90). 5040 oder 3919.90.5060)

6)Rollen aus Polyvinylchlorid mit einer Breite von 2,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,1 cm Breite und 182,9 m Länge (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3920.43.5000)

7)Folien, die ein- oder beidseitig mit Polyvinylidenchlorid (PVdC) oder Polyvinylalkohol (PVOH) beschichtet sind, unabhängig davon, ob zwischen Träger und Beschichtung eine Grundierungsschicht vorhanden ist oder nicht;Alle vorstehend genannten Waren haben eine Gesamtdicke von mehr als 0,01 mm, jedoch nicht mehr als

0,03 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3920.62.0090)

8)Bedruckte Folie aus Polyvinylchlorid, laminiert mit geschäumtem, mit Polyvinylchlorid beschichtetem Polyestergelege, in Rollen, von der Art, die zum Auskleiden von Regalen oder Schubladen verwendet wird (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3921.12.1100)

9)Blätter und Streifen, bestehend aus vernetztem Polyethylen und Ethylenvinylacetat, mit einer Breite von mehr als 1 m, aber nicht mehr als 1,5 m und einer Länge von mehr als

1,75 m, jedoch nicht größer als 2,6 m (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3921.19.0000)

10)Gasmotoren (natürliches oder flüssiges Propan (LP)) mit einem Hubraum von jeweils mehr als 2 Litern, aber nicht mehr als 2,5 Litern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8407.90.9010)

11) Spender von Handreinigungs- oder Händedesinfektionslösungen, unabhängig davon, ob sie eine manuelle Pumpe oder eine batteriebetriebene Pumpe mit Näherungserkennung verwenden, wobei jeder Artikel nicht mehr als 3 kg wiegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8424.89.9000)

12) Handgeführte Bodenfräsen, elektrisch angetrieben, einzeln mit einem Gewicht von weniger als 14 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8432.29.0060)

13)Wechselstrommotoren mit einer Leistung von 18,65 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 37,5 W, jeweils mit angeschlossenen Aktuatoren, Kurbelwellen oder Zahnrädern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.6020)

14)Elektromotoren mit einer Leistung von 18,65 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 37,5 W, mit angeschlossenen Kabeln, bestimmt für die Verwendung bei der Verstellung von Kraftfahrzeugsitzen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.6080)

15)Gleichstrom-Elektromotoren, 12 V, mit einer Leistung von mehr als 74,6 W, aber nicht mehr als 735 W, mit Anschlusskabeln und elektrischem Anschluss, einem Außendurchmesser von nicht mehr als 75 mm, einem Gehäuse von nicht mehr als 100 mm Länge und einer Welle von nicht mehr als 100 mm 60 mm lang (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)

16)Gleichstrom-Elektromotoren, 230 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 140 W, einem Durchmesser von nicht mehr als 45 mm und einer Länge von nicht mehr als 100 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)

17)Gleichstrom-Elektromotoren, 24 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 515 W, einem Außendurchmesser von nicht mehr als 95 mm, einer Länge von nicht mehr als 155 mm und einer Welle von nicht mehr als 30 mm Länge (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31). 4000)

18) Gleichstrom-Elektromotoren mit einer Leistung von mehr als 74,6 W, jedoch nicht mehr als 735 W, mit Anschlusskabeln und einem elektrischen Anschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)

19)Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 74,6 W, aber nicht mehr als 230 W, mit einem Durchmesser von weniger als 105 mm und einer Länge von 50 mm oder mehr, aber nicht mehr als 100 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)

20) Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 74,6 W, aber nicht mehr als 735 W, jeweils im Wert von nicht mehr als 18 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)

21) Erdschlussstromunterbrecher (GFCIs), Geräteleckstromunterbrecher (ALCIs), Leckstromerkennungsunterbrecher (LCDIs) und Lichtbogenfehlerstromunterbrecher (AFCIs) (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.30.8000)

22) Elektronische AC-Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder (PIR) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.7000)

23) Positions- oder Geschwindigkeitssensoren für Kraftfahrzeuggetriebesysteme, jeweils nicht überbewertet

12 $ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.4500)

24)Radgeschwindigkeitssensoren für Antiblockiersysteme für Kraftfahrzeuge, jeweils nicht überbewertet

12 $ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.4500)

25) Geräte mit Passiv-Infrarot-Erkennungssensoren zum Ein- und Ausschalten von Lichtern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9960 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9860 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

26) Flüssigkeitsleckdetektoren (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9960 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9860, gültig ab 27. Januar 2022)

27) Roboter, programmierbar, mit einer Größe von nicht mehr als 40 cm Höhe, 22 cm Breite und 27 cm Tiefe, mit LCD-Display, Kamera und Mikrofon, aber ohne „Hände“ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9960 vor dem 27. Januar 2022). ; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9860, gültig ab 27. Januar 2022)

28)Monopolare Leiter für eine Spannung über 1.000 V, außer aus Kupfer und ohne Anschlüsse (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8544.60.6000)

29) Folgeblockplatten, bestimmt für die Verwendung mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Güterwaggons der Position 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000)

30)Motorräder (einschließlich Mopeds) mit Hubkolbenverbrennungsmotor und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, deren Wert jeweils nicht mehr als 500 US-Dollar beträgt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8711.10.0000)

31)Motorräder mit elektrischer Antriebsleistung, jeweils mit einer Leistung von nicht mehr als 1.000 W (beschrieben in den statistischen Meldenummern 8711.60.0050 oder 8711.60.0090, gültig ab 1. Juli 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8711.60.0000, gültig vor Juli). 1, 2019)

32) Digitale Fieberthermometer (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9025.19.8040 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9025.19.8010 oder 9025.19.8020 mit Wirkung zum 1. Juli 2020)

33) Digitale Fieberthermometer im Wert von nicht mehr als 11 US-Dollar pro Stück (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9025.19.8040 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9025.19.8010 oder 9025.19.8020 mit Wirkung zum 1. Juli 2020)

34) Tragbare, drahtlose, elektrische Gaswarngeräte (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9027.10.2000)

(iii) Der US-Handelsbeauftragte beschloss, ein Verfahren einzuführen, mit dem bestimmte in Position 9903.88.03 eingestufte und in den US-Anmerkungen 20(e) und 20(f) zu diesem Unterkapitel vorgesehene Produkte von den durch die Position erhobenen zusätzlichen Zöllen ausgenommen werden könnten 9903.88.03, und durch die bestimmte Produkte der Position 9903.88.04, die in der US-Anmerkung 20 (g) zu diesem Unterkapitel aufgeführt sind, von den zusätzlichen Zöllen der Position 9903.88.04 ausgenommen werden könnten.Siehe 83 Fed.Reg.47974 (21. September 2018) und 84 Fed.Reg.29576 (24. Juni 2019).Im Rahmen des Produktausschlussverfahrens hat der US-Handelsvertreter festgestellt, dass gemäß Position 9903.88.67 die in Position 9903.88.03 oder Position 9903.88.04 vorgesehenen zusätzlichen Zölle nicht für die folgenden bestimmten Produkte gelten: in den aufgezählten statistischen Meldezahlen vorgesehen:

 

1) 0304.72.5000
2) 0304.83.1015
3) 0304.83.1020
4) 0304.83.5015
5) 0304.83.5020
6) 0304.83.5090
7) 3923.21.0095
8) 3926.20.9050
9) 5603.12.0090
10) 5603.14.9090
11) 5603.92.0090
12) 5603.93.0090
13) 6505.00.8015
14) 8424.90.9080
15) 8425.31.0100
16) 8708.50.8500
17) 8712.00.1510
18) 8712.00.1520
19) 8712.00.1550

20)Alaskische Seezunge (Gelbflossen-, Stein- oder Flachkopfseezunge), in Blöcken gefroren, in Kisten mit einem Nettogewicht von mehr als 4,5 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 0304.83.5015)

21)Königskrabbenfleisch, gefroren in Blöcken mit einem Gewicht von jeweils mindestens 1 kg, jedoch nicht mehr als 1,2 kg, in luftdichten Behältern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 1605.10.2010)

22) Schneekrabbenfleisch (C. opilio), in Blöcken gefroren, in luftdichten Behältern mit einem Nettogewicht von jeweils nicht mehr als 1,2 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 1605.10.2022)

23)Dungeness-Krabbenfleisch, in Blöcken gefroren, in luftdichten Behältern mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 1,2 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 1605.10.2030)

24) Krabbenfleisch (außer Königskrabbe, Schneekrabbe, Dungeness- oder Schwimmkrabbe), in Blöcken gefroren, in luftdichten Behältern mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 1,5 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 1605.10.2090)

25) Natriumadipat (1,4-Butandicarbonsäure, Dinatriumsalz) (IUPAC-Name: Dinatriumhexandioat) (CAS-Nr. 7486-38-6) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 2917.12.5000)

26)1-Cyanoguanidin (Dicyandiamid) (CAS-Nr. 461-58-5) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 2926.20.0000)

27)N-(n-Butyl)thiophosphorsäuretriamid (IUPAC-Name: N-Diaminophosphinothioylbutan-1-amin) (CAS-Nr. 94317-64-3) (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 2929.90.5090)

28) Künstlicher Graphit in Pulverform (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3801.10.5000)

29)Künstlicher Graphit in Pulver- oder Flockenform zur Herstellung als Lithium-Ionen-Anodenkomponente von Batterien (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3801.10.5000)

30)Natürlicher Graphit in Pulverform (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3801.90.0000)

31)Herbizid bestehend aus 1,1'-Dimethyl-4,4'-bipyridiniumdichlorid (CAS-Nr. 1910-42-

5) (Paraquat-Konzentrat in flüssiger Form) bis zu 45 Prozent Konzentration mit Anwendungshilfsstoffen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3808.93.1500)

32)Trägerkatalysatoren auf Nickelbasis, von der Art, die zur Methanisierung, Entschwefelung, Hydrierung, Vorreformierung oder Reformierung organischer Chemikalien oder zum Schutz von Hydrotreating-Katalysatoren vor Arsinvergiftung verwendet wird (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.11.0000)

33)Plattenförmige Trägerkatalysatoren (Reaktionsbeschleuniger) zur Reduktion von Stickoxiden (NOx) mit verstärkter Quecksilberoxidation, wobei Oxide unedler Metalle die aktiven Substanzen sind, aufgebracht auf ein Edelstahlgewebe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.19.0000)

34) Plattenförmige Trägerkatalysatoren (Reaktionsbeschleuniger) zur Reduktion von Stickoxiden (NOx), wobei unedle Metalle die aktiven Substanzen sind, aufgebracht auf einem Keramikmaterial auf Titandioxidbasis auf einem Edelstahlgewebe (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3815.19.0000). )

35)Trägerkatalysatoren für die Polymerisation (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.19.0000)

36) Trägerkatalysatoren aus Kupferoxid und Zinkoxid als Wirkstoffe zur Arsinentfernung (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.19.0000)

37)Trägerkatalysatoren mit Kupfercarbonat oder Zinkcarbonat als Wirkstoffe für die Niedertemperatur-Entschwefelung (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.19.0000)

38)Trägerkatalysatoren mit Metallsulfid als Wirkstoff zur Quecksilberentfernung (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.19.0000)

39)Trägerkatalysatoren mit Molybdänverbindungen als aktive Substanz für die Hydrierung (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.19.0000)

40)Trägerkatalysatoren mit Zinkoxid-Absorptionsmittel als aktive Substanz (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3815.19.0000)

41) Mischungen, die N,N-Dimethyldodecan-1-amin (CAS-Nr. 112-18-5) und N,N-Dimethyltetradecan-1-amin (CAS-Nr. 112-75-4) enthalten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3824.99.9297). vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in 3824.99.9397, gültig ab 27. Januar 2022)

42)Mischungen aus Fluorkohlenwasserstoffen, enthaltend 40 bis 44 Gewichtsprozent 1,1,1,2-Tetrafluorethan (CAS-Nr. 811-97-2), 56 bis 60 Gewichtsprozent Pentafluorethan (CAS-Nr. 354-33- 6) und bis zu 2 Gewichtsprozent Schmieröl (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3824.78.0020 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 3827.62.0000, gültig ab 27. Januar 2022)

43) Kältemittelgas R-421B, bestehend aus Mischungen, die mindestens 83 Gewichtsprozent, aber nicht mehr als 87 Gewichtsprozent Pentafluorethan, mindestens 13 Gewichtsprozent, aber nicht mehr als 17 Gewichtsprozent 1,1,2,2-Tetrafluorethan enthalten, und mindestens 0,5 Gewichtsprozent, jedoch nicht mehr als 2 Gewichtsprozent Schmiermittel (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3824.78.0020 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 3827.62.0000 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

44) Kappen oder Deckel aus spritzgegossenem Polypropylen-Kunststoff mit einem Gewicht von jeweils nicht mehr als 24 Gramm zur Abgabe von Feuchttüchern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3923.50.0000)

45) Einteilige Stopfen aus Polypropiolacton- („PPL“) oder Polymilchsäure- („PLA“) Polymeren, jeweils bestehend aus einem scheibenförmigen Oberteil, das an einem abgerundeten, konischen Stopfen mit einem hervorstehenden Rührer befestigt ist, mit einer Größe von mindestens 55 mm, jedoch nicht mit einer Gesamtlänge von mehr als 120,7 mm und einem Gewicht von mindestens 0,6 g, jedoch nicht mehr als 1,1 g pro Stück, von der Art, die für Deckel von Getränkebehältern verwendet wird (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3923.50.0000)

46) Endlose Synchronriemen aus vulkanisiertem Gummi, geformtem Polyurethan, Neopren oder geschweißtem Urethan, jeder mit einem Außenumfang von 60 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 77 cm und einer Breite von 2,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 cm, mit einem Gewicht von 0,18 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,45 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4010.35.9000)

47) Kuriertaschen aus Polyester, jeweils mit einer Größe von nicht mehr als 50 cm x 38 cm x 11 cm und einem Gewicht von nicht mehr als 2,5 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4202.12.8130)

48)Rucksäcke mit Trinksystem, jeweils mit einer Größe von nicht mehr als 51 cm x 28 cm x 9 cm und einem Gewicht von nicht mehr als 1 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4202.92.0400)

49)Rucksäcke mit einer Außenfläche aus textilen Materialien aus Chemiefasern, jeweils mit einer Höhe von mindestens 35 cm, jedoch nicht mehr als 75 cm, einer Breite von mindestens 19 cm, jedoch nicht mehr als 34 cm und einer Breite von mindestens 5 cm, jedoch nicht mehr mehr als 26 cm tief (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4202.92.3120)

50) Seesäcke, überwiegend aus Chemiefasern hergestellt, jeweils nicht größer als 98 cm x 52 cm x 17 cm, mit einem Gewicht nicht mehr als 7 kg, mit Rollen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4202.92.3131)

51) Seesäcke aus Polyester, jeweils mit einer Größe von nicht mehr als 81 cm x 39 cm x 11 cm und einem Gewicht von nicht mehr als 7 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4202.92.3131)

52)Bezüge aus Leder, bestimmt für die Verwendung mit Telekommunikationsgeräten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4205.00.8000)

53)Teller, Schüsseln oder Tassen aus geformtem oder gepresstem Bambusmark mit einem Gewicht von jeweils mindestens 3 g, jedoch nicht mehr als 92 g (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4823.70.0020)

54)Clamshell-Behälter, Pizzapfannen, Deckel, unterteilte und andere Schalen aus geformtem oder gepresstem Bambuszellstoff, jeweils mit einem Gewicht von mindestens 3 g, jedoch nicht mehr als 95 g (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4823.70.0040)

55) Seidenstoffe, die 85 Gewichtsprozent oder mehr aus Seide oder anderen Seidenabfällen als Noil-Seide enthalten, die vorstehend genannten nicht bedruckt, nicht Jacquard gewebt, mit einer Breite von mehr als 127 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5007.20.0065)

56)Seidenstoffe, die 85 Gewichtsprozent oder mehr Seide oder andere Seidenabfälle als Noil-Seide enthalten, die oben genannten nicht bedruckt, nicht Jacquard gewebt, mit einer Breite von 107 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 127 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer). 5007.20.0085)

57) Garne aus Kaschmir- oder Kamelhaar, gekrempelt, aber nicht gekämmt, nicht für den Einzelverkauf aufgemacht (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5108.10.8000)

58)Gewebte gefärbte Stoffe aus 100 % texturiertem Polyester-Filamentgarn mit einer Breite von 332,7 cm und einem Gewicht von mehr als 170 g/m² (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5407.52.2060)

59)Gewebe aus 100 Prozent texturierten Polyesterfilamenten, gefärbt, mit einem Gewicht von mehr als 170 g/m² und einer Breite von nicht mehr als 310 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5407.52.2060)

60)Gewebe aus synthetischem Filamentgarn mit 85 Gewichtsprozent oder mehr texturierter Polyesterfilamente, gefärbt, mit einer Breite von 249 cm und einem Gewicht von mehr als 170 g/m² (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5407.52.2060)

61)Dupiongewebe, vollständig aus nicht texturierten, gefärbten Polyesterfilamenten, mit einem Gewicht von nicht mehr als 170 g/m² und einer Breite von nicht mehr als 310 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5407.61.9930)

62)Gewebte Stoffe, vollständig aus Polyester, gefärbt, nicht flach, mit nicht texturierten Polyesterfilamenten, mit einem Gewicht von nicht mehr als 170 g/m² und einer Breite von nicht mehr als 310 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5407.61.9930)

63)Gewebe, vollständig aus Polyester, gefärbt, mit nichttexturierten Polyesterfilamenten, mit einem Gewicht von mehr als 170 g/m² und einer Breite von nicht mehr als 310 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5407.61.9935)

64) Gewebter Stoff mit 47 Gewichtsprozent Nylon und 53 Gewichtsprozent Polyester, gefärbt, mit texturierten Filamenten, mit einem Gewicht von nicht mehr als 170 g/m² und einer Breite von mehr als 274 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5407.72.0015)

65)Polyesterfilamentkabel mit einer Größe von mehr als 50 ktex, jedoch nicht mehr als 275 ktex (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5501.20.0000)

66)Polypropylenfaserkabel mit einer Größe von mehr als 50 ktex, jedoch nicht mehr als 275 ktex (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5501.40.0000)

67)Gewebte gefärbte Stoffe, vollständig aus gesponnenem Polyester, mit einem Gewicht von mehr als 240 g/m² und einer Breite von nicht mehr als 310 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5512.19.0090)

68) Vliesstoffe aus Polyethylenterephthalat (PET), in Platten mit einer Größe von nicht mehr als 160 cm x 250 cm und einem Gewicht von mehr als 1.800 g/m², jedoch nicht mehr als 3.000 g/m² (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5603.94.9090)

69)Teppiche aus handgeknüpftem Flor aus Nylon und Polypropylen mit einer Größe von mindestens 1,2 m2 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5701.90.1010)

70)Gewebte, gefärbte Stickereistoffe, die 55 Gewichtsprozent Polyester und 45 Gewichtsprozent Nylon enthalten, weniger als 115 g/m² wiegen und 289 cm breit sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 5810.92.9080)

71)Langflor-Strickstoffe aus Acrylflor auf Polyestergrund, im Wert von nicht mehr als 16 $ pro m2 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6001.10.2000)

72) Gewirke oder Gestricke aus künstlichen Stapelfasern aus Bambus (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6003.40.6000)

73)Sandstein, bekannt als braune Welle, von der Art, die in Wohnräumen im Freien verwendet wird, mit einer strukturierten Seite und bis zu vier gemeißelten Kanten mit einer Dichte von 2.750 kg/m3 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6802.99.0060)

74)Sandstein mit einer geflammten Oberfläche auf einer Seite und einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.100 mm, einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.380 mm und einer Dicke von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm ( beschrieben in der statistischen Meldenummer 6802.99.0060)

75)Mahlperlen aus Yttriumoxid-stabilisiertem Zirkonoxid (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6909.11.2000)

76)Displayschutzfolien aus gehärtetem Sicherheitsglas, transparent, geschnitten und behandelt, mit Klebstoff auf einer Seite, in rechteckigen Blättern, jeweils mit einem Gewicht von mindestens 6 g, jedoch nicht mehr als 77 g, und einer Größe von jeweils nicht weniger als 2,8 cm, jedoch nicht mehr als 28 cm hoch, nicht weniger als

1,9 cm, jedoch nicht mehr als 21 cm breit und nicht mehr als 0,1 cm dick (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7007.19.0000)

77) Mit Silikonoxid beschichtete Scheiben aus gehärtetem Sicherheitsglas mit einer Oberfläche von weniger als 2,5 m2, die zum Schutz vor äußeren Beschädigungen über Solarzellenplatten angebracht werden sollen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7007.19.0000).

78)Rückspiegel aus konvexem Glas für Kraftfahrzeuge, jeder mit einer Größe von mindestens

1,75 mm und nicht mehr als 2,4 mm dick, nicht weniger als 125 mm und nicht mehr als 210 mm lang, nicht weniger als 97 mm und nicht mehr als 180 mm breit, mit einem Gewicht von nicht weniger als 74 g und nicht mehr als 188 g g (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7009.10.0000)

79) Rückspiegel aus Flachglas für Kraftfahrzeuge, jeweils mit einer Dicke von mindestens 1,75 mm, jedoch nicht mehr als 2,4 mm, einer Länge von mindestens 163 mm, jedoch nicht mehr als 210 mm und einer Länge von mindestens 107 mm, jedoch nicht mehr als 167 mm breit und nicht weniger als 80 g, aber nicht mehr als 188 g schwer (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7009.10.0000)

80)Fliesen aus nicht recyceltem Glas auf einer Vinylnetzunterlage, in einem Gittermuster von nicht weniger als 304 mm x 304 mm und nicht mehr als 305 mm x 305 mm, für Mosaike oder andere dekorative oder bauliche Zwecke (beschrieben in der statistischen Meldenummer). 7016.10.0000)

81) Ausrüstung für Gerüste, bestehend aus pulverbeschichteten oder verzinkten geschweißten Stahlrohrrahmen, Streben, Schutzgeländersystemen, Bauteilen und Zubehör, das Vorstehende für den Zusammenbau in Rahmen- und Strebenkonfigurationen mit einer Höhe von mindestens 10 cm, jedoch nicht mehr als 3,3 m und einer Höhe von mindestens 10 cm, jedoch nicht mehr als 3,3 m mindestens 4 cm, jedoch nicht mehr als 8,8 m breit, nicht mehr als 91 kg schwer, mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 2.750 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7308.40.0000)

82) Tragbare Outdoor-Kocher-Sets, bestehend aus mindestens einem Brenner und einem Ständer aus Stahl und/oder Gusseisen, mit einer einstellbaren Druckregler-/Schlauchkombination zum Anschluss des Brenners an eine Erdgasquelle oder einen tragbaren Behälter mit Flüssigpropan ( beschrieben in der statistischen Meldenummer 7321.11.1060)

83)Grills aus Stahldraht, jeweils 49 cm x 47 cm (19,25 Zoll x 18,5 Zoll) groß, 0,36 kg (0,80 Pfund) schwer, als Kochfläche für Barbecue-Grills konzipiert (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7321.90.6090)

84)Kabelhaken aus Stahl mit einem Gewicht von jeweils mindestens 0,2 kg, einer Länge von mindestens 9 cm, einer Breite von mindestens 5 cm und einer Höhe von mindestens 1 cm mit federbelastetem Verschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer). 7326.90.8688)

85)Nickelhydroxycarbonat (CAS-Nr. 12607-70-4) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7501.20.0000)

86)Montageplatten aus Aluminium für Geräte zur Klangveränderung („Effekt“) von Gitarren, jeweils bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit oberirdischen Schlitzen für die Platzierung von Geräten und bodennahen Schlitzen für die Ein-/Aus-Fußpedalschalter, die die Veränderung steuern Geräte (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7616.99.5190)

87) Küchen- und Tischgeräte aus Eisen oder Stahl, nicht elektrisch, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäler, Reiben und Schneebesen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8205.51.3030)

88)Polieraufsätze für Kraftfahrzeuge, die speziell für die Verwendung mit einer Handbohrmaschine entwickelt wurden, wobei jeder Aufsatz eine 9,5-mm-Stahlantriebswelle, eine Innenzahnradbaugruppe, eine Querhandstrebe und rotierende Scheibenkomponenten umfasst (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8207.90.7585)

89) Anschraubbare Spitzen aus legiertem Kohlenstoffstahl, wie sie in Wannen- oder Horizontalschleifern verwendet werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8207.90.7585)

90)Montageadapter für Flachbildschirme aus unedlen Metallen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8302.50.0000)

91) Gestanzte und geformte Halterungen aus Stahl (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8302.50.0000)

92)Waffenschränke mit digitalen Tastaturen, aus unedlem Metall, jeweils mit einem Gewicht von mindestens 148 kg, aber nicht mehr als 422 kg, einer Höhe von mindestens 141 cm, aber nicht mehr als 183 cm, einer Höhe von mindestens 55 cm, aber nicht mehr als 107 cm Breite und mindestens 40 cm, jedoch nicht mehr als 71 cm Tiefe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8303.00.0000)

93) Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotoren der Position 8407 für Schiffsantriebe geeignet sind (ausgenommen Teile aus Gusseisen, die nicht über die Reinigung hinaus fortgeschritten sind und nur zum Entfernen von Rippen, Anschnitten, Angüssen und Steigrohren bearbeitet sind oder um die Platzierung in Endbearbeitungsmaschinen oder Pleueln zu ermöglichen) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8409.91.9290)

94)Hydraulische Ventilstößel aus Stahl mit Rollen, ausschließlich oder hauptsächlich zur Verwendung mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotoren bestimmt (ausgenommen für Flugzeugmotoren, Schiffsantriebsmotoren oder für Fahrzeuge der Unterposition 8701.20 oder der Position 8702),

8703 oder 8704), jeweils mit einer Länge von 5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 cm, einem Durchmesser von 2,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,9 cm und einem Gewicht von 135 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 410 g (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8409.91.9990). )

95) Massive Ventilstößel aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich zur Verwendung mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotoren (ausgenommen für Flugzeugmotoren, Schiffsantriebsmotoren oder für Fahrzeuge der Unterposition 8701.20 oder der Positionen 8702, 8703 oder 8704) geeignet, jeweils mit Abmessungen 19 mm oder mehr, aber nicht mehr als 114 mm Länge und 6 mm oder mehr, aber nicht mehr als 26 mm Durchmesser und ein Gewicht von 20 g oder mehr, aber nicht mehr als 250 g (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8409.91.9990)

96)Naben von Windkraftanlagen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8412.90.9081)

97)Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen der Positionen 8703 oder 8704 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.30.9090)

98)Vakuumpumpen, jeweils bestehend aus einem Gehäuse aus Aluminiumguss und einer Abdeckung aus unlegiertem Stahl, mit einer Länge von nicht mehr als 85 mm, einer Breite von nicht mehr als 75 mm und einer Höhe von nicht mehr als 96 mm, mit einem Pumpenvolumen von nicht mehr als 200 cm³, zur Verwendung in Kfz-Bremssystemen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.10.0000)

99)Hand- oder fußbetriebene Luftpumpen mit einem Gewicht von jeweils 400 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 kg, mit einem maximalen Druck von 1,52 MPa, importiert mit Adaptern für Ventile für Reifen und Schläuche (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.20.0000). )

100)Gleichstromgebläse zur Verwendung in Klimatisierungssystemen von Kraftfahrzeugen, jeweils mit einer Größe von mindestens 323 mm x 122 mm x 102 mm und nicht mehr als 357 mm x 214 mm x 167 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.59.6540)

101)Gleichstrom-Radialgebläse, jeweils mit einer Größe von mindestens 345 mm x 122 mm x 102 mm und nicht mehr als 355 mm x 173 mm x 145 mm, mit einer Leistung von 100 W bis 285 W und einem Gewicht von mindestens 1,80 kg nicht mehr als 2,72 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.59.6560)

102)Elektrische Vitrinen mit Kühlgeräten für den gewerblichen Gebrauch, jeweils mit einer Glasfront zur Präsentation der gelagerten Speisen oder Getränke (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8418.50.0080)

103) Standkühlschränke mit eingebauter Kühleinrichtung, jeweils nicht breiter als 77 cm, nicht mehr als 78 cm tief und nicht mehr als 200 cm hoch, mit einem Gewicht nicht mehr als 127 kg, mit einer schwenkbaren transparenten Glastür ( beschrieben in der statistischen Meldenummer 8418.50.0080)

104)Kompakte tragbare Versandwaagen aus Edelstahl mit einer maximalen Wägekapazität von nicht mehr als 16 kg, mit digitaler Anzeige, Gewicht unterhalb des Hakens und Griffen, mit einer Breite von mindestens 19 cm und einer Breite von mindestens 21 cm Tiefe, nicht weniger als 3 cm hoch, aber nicht mehr als 52 cm breit, nicht mehr als 41 cm tief, nicht mehr als 13 cm hoch (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8423.81.0040)

105) Spindelhubgetriebe und Scherenhubgetriebe, jeweils bestehend aus einer Basis, zwei Hubarmen und verstellbaren Radauflagen, mit einem Gewicht von mindestens 22 kg, jedoch nicht mehr als 42 kg, mit einer Gewichtsbeschränkung von nicht mehr als 342 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8425.49). .0000)

106)Nähmaschinen, nicht für den Haushalt, nicht speziell dafür konstruiert, Schuhsohlen mit Oberteilen zu verbinden;jede dieser Maschinen mit einem Gewicht von 45 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 kg, geeignet zum Nähen von Leder (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8452.29.9000)

107)Trackpad-Eingabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ADP), jeweils im Wert von über

100 $ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8471.60.9050)

108)Gedruckte Schaltkreisbaugruppen zur Darstellung von Bildern auf Computerbildschirmen („Grafikverarbeitungsmodule“) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8473.30.1180)

109)Leiterplattenbaugruppen zur Verbesserung der Grafikleistung von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (ADP) („Beschleunigermodule“) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8473.30.1180)

110)Baugruppen mit gedruckten Schaltungen, die unfertige Logikplatinen darstellen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8473.30.1180)

111) Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8471, auch mit eingebauten Lüftern oder LEDs, jedoch ohne andere Waren der Position 8541 oder 8542 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8473.30.5100)

112) Zurrgurte mit Ratsche, jeweils bestehend aus Gurten aus Textilien mit einer Breite von mindestens 25 mm, höchstens 105 mm und einer Länge von höchstens 12,5 m, Stahlhaken an den gegenüberliegenden Enden der Gurte und einem Zahnrad- und Klinkenmechanismus zur Anpassung der Länge des Ganzen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8479.89.9499 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8479.89.9599, gültig ab 27. Januar 2022)

113) Handbetätigte Ventile aus Kunststoff, jeweils bestehend aus Flaschendeckel, Trinkschnabel und Aromaabgabeventil (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.80.5090)

114)Einphasige Wechselstrom-Elektromotoren (ausgenommen Getriebemotoren) mit einer Leistung von 56 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 69 W und einer Länge von jeweils nicht mehr als 9 cm und nicht mehr als

11,5 cm Durchmesser, nicht mehr als 2 kg schwer, in einem Gehäuse aus unedlen Metallen, mit Schalter (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.40.2040)

115) Elektrische Getriebemotoren, einphasiger Wechselstrom, mit einer Leistung von 74,6 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 W, jeweils mit einer Feder, einer Kupplung und einem Verriegelungsstecker, wobei die Gesamtlänge nicht mehr als 30 cm beträgt, nicht mehr als 11 cm breit, nicht mehr als 16 cm hoch (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.40.4020)

116) Wechselstrommotoren, einphasig, mit einer Leistung von jeweils mehr als 74,6 W, jedoch nicht mehr als 335 W, mit einem Durchmesser von nicht mehr als 13 cm und einer Höhe von nicht mehr als 13 cm und einer Welle von nicht mehr als 39 cm Länge ( beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.40.4040)

117)Einphasige Wechselstrom-Elektromotoren mit permanent geteilten Kondensatoren, jeweils mit einer Ausgangsleistung von 367 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 565 W, für den Betrieb mit mindestens 115 V Wechselstrom (VAC), jedoch nicht mehr als 230 VAC, geeignet Betrieb unter Wasser, jeweils mit einem Gewicht von mindestens 7 kg, aber nicht mehr als 11 kg, einem Durchmesser von nicht mehr als 10 cm und einer Länge von mindestens 22 cm, aber nicht mehr als 34 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.40.4040)

118)Einphasige Wechselstrom-Elektromotoren, ausgenommen Getriebemotoren, auch mit permanent geteilten Kondensatoren, jeweils mit einer Ausgangsleistung von 746 W oder mehr, jedoch nicht mehr

1,13 kW, Betrieb bei mindestens 115 V Wechselstrom (VAC), aber nicht mehr als 250 VAC, geeignet für den Betrieb unter Wasser, jeweils mit einem Gewicht von mindestens 9 kg, jedoch nicht mehr als 12,5 kg und einer Größe von nicht mehr als 10 cm im Durchmesser und mindestens 25 cm, aber nicht mehr als 36 cm Länge (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.40.6040)

119) Netzteile für Kabelnetze, die einen 120-V-/60-Hz-Wechselstromeingang in einen 63-V-Wechselstrom- oder 87-V-Wechselstromausgang umwandeln, jeweils nicht größer als 200 mm x 425 mm x 270 mm und nicht mehr als 27,5 kg schwer, enthaltend Leiterplattenbaugruppen, a

Transformator und ein ölgefüllter Kondensator (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8504.40.8500)

120) Statische Wandler der Art, die zum Laden von Telekommunikationsgeräten in Autos oder Haushalten verwendet werden, im Wert von jeweils nicht mehr als 2 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8504.40.8500)

121)Netzteile für einen Wettersensor oder eine Wetterstationsanzeige (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8504.40.9580)

122)Roboterstaubsauger für den privaten Gebrauch, jeweils mit einem eigenständigen Elektromotor mit einer Leistung von höchstens 50 W und einem Staubbeutel-/Behältervolumen von höchstens 1 l, unabhängig davon, ob sie mit Zubehör geliefert werden oder nicht (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8508.11). 0000)

123)Staubsauger, beutellos, aufrecht, jeweils mit eigenständigem Elektromotor mit einer Leistung von nicht mehr als 1.500 W und einem Staubbehältervolumen von nicht mehr als 1 Liter (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8508.11.0000)

124) Anlasser für Benzin-Verbrennungsmotoren zur Verwendung in der Rasen-, Automobil-, Wasserfahrzeug-, Motorrad-, Industrie- und Gartenindustrie (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8511.40.0000)

125)Projektoren („Trompeten“) aus Kunststoff für Lufthörner (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8512.90.2000)

126) Tragbare elektrische Heizgeräte mit Ventilator, jeweils mit einem Keramikheizelement (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8516.29.0030)

127) Tragbare elektrische Raumheizgeräte mit Ventilator, jeweils mit einer Leistungsaufnahme von nicht mehr als 1,5 kW und einem Gewicht von mehr als 1,5 kg, jedoch nicht mehr als 17 kg, unabhängig davon, ob ein Luftbefeuchter oder Luftfilter eingebaut ist oder nicht (beschrieben in der statistischen Meldenummer). 8516.29.0030)

128)Elektrische Kamineinsätze und freistehende elektrische Kaminheizungen mit einer Nennleistung von 5.000 British Thermal Units (BTUs) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8516.29.0090)

129) Elektrische Kamine mit einem Gewicht von nicht mehr als 55 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8516.29.0090)

130)Tragbare Heißluftfritteusen für den häuslichen Gebrauch (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8516.60.4070)

131)Rohrförmige elektrische Heizwiderstände (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8516.80.8000)

132) Digitale Videosicherheitssysteme mit geschlossenem Regelkreis, die jeweils aus einem digitalen 4-, 8- oder 16-Kanal-Videorecorder (DVR) bestehen, der über Kabel mit mindestens 2, jedoch nicht mehr als 16 Farbfernsehkameras in Gehäusen von verbunden ist Kunststoffe, Kabel und Netzteile, für den Einzelverkauf angeboten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.80.3010 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.83.0000 oder 8525.89.3000 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

133) Farbvideokameras zur Verwendung mit Mikroskopen, jede Kamera mit C-Mount-Objektivanschluss, mit einem Gewicht von nicht mehr als 87 g, einer Länge von nicht mehr als 109 mm und einem Durchmesser von nicht mehr als 31 mm und mit einem Kabel von nicht mehr als 1,5 m Länge in der Länge (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.80.3010 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.81.0000, 8525.82.0000 oder 8525.89.3000 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

134) Digitale Farbvideokameras zur Verwendung mit Mikroskopen, jede Kamera mit einer Auflösung von 10 Megapixeln, einem Gewicht von nicht mehr als 175 g, einer Länge von 63 mm x 37 mm, ausgestattet mit USB-Kabel, Reduktionsobjektiv, Okularadaptern, Software-CD und Kalibrierungsobjektträger (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.80.3010 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.81.0000, 8525.82.0000 oder 8525.89.3000, gültig ab 27. Januar 2022)

135) Digitale Farbvideokameras zur Verwendung mit Mikroskopen, jede Kamera mit Autofokus, C-Mount-Objektivanschluss, 1080p-Auflösung, Gewicht nicht mehr als 450 g, Maße nicht größer als 67 mm x 67 mm x 81 mm, mit Wechselstromadapter und Stromkabel (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.80.3010 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.81.0000, 8525.82.0000 oder 8525.89.3000 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

136) Gedruckte Leiterplatten, jeweils mit einer Basis vollständig aus mit Kunststoff imprägniertem Glas, nicht flexibel, mit 4 Kupferschichten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8534.00.0020)

137)Leiterplatten mit einer Basis aus glasfaserverstärktem Epoxidlaminatmaterial, das der Feuerbeständigkeit NEMA-Klasse FR-4 entspricht, nicht flexibel, mit 10 Schichten, für die Verwendung in einem Durchflussmesser konzipiert und mit einer Größe von nicht mehr als 6,35 cm 6,35 cm x 0,1575 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8534.00.0020)

138) Gedruckte Leiterplatten, jeweils mit einer Basis vollständig aus mit Kunststoff imprägniertem Glas, nicht flexibel, mit 2 Kupferschichten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8534.00.0040)

139)Sicherheitskontrollen für die Gaszündung, 3,8 bis 5,3 cm hoch, 6,4 bis 10,1 cm breit und 13,2 bis 13,9 cm tief;mit einem Gewicht von jeweils 160 g bis 380 g;und im Wert von jeweils nicht mehr als 26 US-Dollar;von der Art, die in Terrassenheizgeräten, landwirtschaftlichen Heizgeräten oder Wäschetrocknern verwendet wird (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8537.10.9170)

140) Digitale Tonverarbeitungsgeräte, die zum Mischen von Ton an ein drahtgebundenes oder drahtloses Netzwerk angeschlossen werden können und jeweils 16, 24, 32 oder 64 Kanäle mischen können und jeweils nicht mehr als 17 cm hoch und nicht mehr als 60 cm tief sind Tiefe und nicht mehr als 83 cm Breite (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9100)

141)Isolierte elektrische Leiter für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V, ausgestattet mit Anschlüssen, wie sie für die Telekommunikation verwendet werden, im Wert von jeweils mehr als 0,35 $, jedoch nicht mehr

2 $ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8544.42.2000)

142)Verlängerungskabel aus Kupferdraht mit Ummantelung aus Polyvinylchlorid (PVC), für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V, jeweils mit einer Länge von mindestens 9 m, aber nicht länger als 16 m, mit National Electrical Manufacturers Association (NEMA) Typ 5-15P Stecker an einem Ende und NEMA-Steckdose Typ 5-15R am anderen Ende (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8544.42.9010)

143)Verlängerungskabel aus Kupferdraht mit Ummantelung aus Polyvinylchlorid (PVC), für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V, jeweils mit einer Länge von mindestens 4 m, jedoch nicht länger als 16 m, mit National Electrical Manufacturers Association (NEMA) Typ TT-30P Stecker an einem Ende und Steckdose vom Typ NEMA TT-30R am anderen Ende oder Stecker vom Typ NEMA 14-50P an einem Ende und Steckdose vom Typ NEMA 14-50R am anderen Ende, mit Griffen an jedem Ende in Form von Schlaufen (in der statistischen Berichterstattung beschrieben). Nummer 8544.42.9090)

144)Isolierte Leiter, nicht von der Art, die für die Telekommunikation verwendet wird, für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V, jeweils mit Polyvinylchlorid (PVC)-Ummantelung und Anschlüssen an jedem

enden in Bündeln von 3, 5 oder 6 Stück zur Verwendung beim Anschluss von Patienten an Überwachungsgeräte (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8544.42.9090)

145) Anschlusskastenbaugruppen, wie sie in Solarpaneelen verwendet werden, mit drei Bypass-Dioden und zwei isolierten Kabeln mit Anschlüssen für eine Spannung von nicht mehr als 1.000 V (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8544.42.9090)

146)Elektrische Isolatoren („Drahtmuttern“) aus Kunststoff und Stahl (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8546.90.0000)

147)Reifenträgerbefestigungen, Dachträger, Kotflügelverkleidungen, Seitenschutzbefestigungen, das Vorstehende aus Stahl (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8708.29.5060 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8708.29.5160 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

148)Führungsstifte und Führungsbolzen zur Verwendung in Bremsen und Servobremsen der Unterposition

8708.30 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8708.30.5090)

149) Flanschschmiedeteile der Society of Automotive Engineers („SAE“) 1035 Kohlenstoffstahl (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8708.40.7570)

150)Nabenschmiedeteile der Society of Automotive Engineers („SAE“) 1035 Kohlenstoffstahl (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8708.40.7570)

151) Parkrad-Rohlinge aus Kohlenstoffstahl 1520 der Society of Automotive Engineers („SAE“) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8708.40.7570)

152)Statorwellen aus Kohlenstoffstahl der Güteklasse ZF34C von Stahlwerk Annahütte (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8708.40.7570)

153) Vordere Abtriebswellen der Society of Automotive Engineers („SAE“) 1045 Kohlenstoffstahl, geeignet für den Einsatz in Automatikgetriebesystemen für Personenkraftwagen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8708.99.6890)

154) Kupplungsaufnahmen aus Stahl, nicht für Anhängeranwendungen geeignet, wobei jede Aufnahme an der hinteren Stoßstange eines Freizeitfahrzeugs befestigt werden muss, wobei diese Stoßstangen einen quadratischen Querschnitt und eine Seitenlänge von nicht mehr als 102 mm haben (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8708.99). .8180)

155)Fahrräder, nicht motorisiert, jeweils mit Rädern aus Aluminium- oder Magnesiumlegierung mit einem Durchmesser von jeweils mehr als 69 cm, aber nicht mehr als 71 cm, Reifen mit einem Querschnittsdurchmesser von 3,5 cm, Aluminiumrahmen, einem Polyurethan-/Kohlenstofffaserkabel Antriebsriemen, 3-, 7- oder 12-Gang-Hinterradnabe und Drehgriffschalter (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8712.00.2500)

156)Single-Speed-Fahrräder, deren beide Räder einen Durchmesser von mehr als 63,5 cm haben, die ohne Zubehör weniger als 16,3 kg wiegen und nicht für die Verwendung mit Reifen mit einem Querschnittsdurchmesser von mehr als 4,13 cm ausgelegt sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8712.00.2500)

157)Fahrräder, nicht motorisiert, mit einem Durchmesser beider Räder von mehr als 63,5 cm, jeweils mit nicht mehr als drei Gängen und einer Rücktrittbremse (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8712.00.3500)

158)Fahrradrahmen aus Kohlefaser im Wert von nicht mehr als 600 US-Dollar pro Stück (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8714.91.3000)

159) Radanhänger, die zum Ziehen hinter einem Erwachsenenfahrrad geeignet sind, jeweils bestehend aus einem Rahmen aus Aluminium mit einem Kupplungsmechanismus, mit einem Gewicht von nicht mehr als 17,5 kg und einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 46 kg, wobei die Anhänger für die Beförderung von Kindern bestimmt sind

ASTM Internationaler Standard F1975 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8716.40.0000)

160) Rollen mit einem Durchmesser (gegebenenfalls einschließlich Reifen) von 20 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8716.90.3000)

161) Zusammengesetzte binokulare optische Mikroskope (ausgenommen stereoskopische Mikroskope und Mikroskope für Mikrofotografie, Filmfotografie oder Mikroprojektion), jeweils mit einer 40-fachen oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.000-fachen Vergrößerung, mit einem Gewicht von nicht mehr als 3 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9011.80.0000)

162) Zusammengesetzte optische Mikroskope (ausgenommen stereoskopische Mikroskope und Mikroskope für Mikrofotografie, Filmfotografie oder Mikroprojektion), jeweils mit einer 40-fachen oder mehr, jedoch nicht mehr als 400-fachen Vergrößerung, mit einem Gewicht von nicht mehr als 15 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9011.80.0000)

163) Teile und Zubehör meteorologischer Instrumente und Geräte, jeweils bestehend aus einer Windfahne aus Kunststoff und unedlen Metallen mit einem Gewicht von nicht mehr als 25 g (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9015.90.0190)

164) Teile und Zubehör meteorologischer Instrumente und Geräte, jeweils bestehend aus einer Baugruppe bestehend aus 3 rotierenden Windbechern, Lagern, einem internen Ansaugventilator und einem oder mehreren Solarpaneelen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9015.90.0190)

165) Teile und Zubehör meteorologischer Instrumente und Geräte, jeweils bestehend aus einer Baugruppe aus Kunststoff und Metall bestehend aus 3 Windbechern mit einem Gewicht von höchstens 35 g (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9015.90.0190)

166) Metallgehäuse und Metallteile von Thermometern der Unterposition 9025.11.40 zur Verwendung in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen („HVAC“) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9025.90.0600)

167) Handkartenzähler, jeweils bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Leiterplatte, wiederaufladbarer Batterie und Bedienelementen, mit einem Gewicht von weniger als 1 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9029.10.8000)

168)60-minütige mechanische Countdown-Küchentimer (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9106.90.8500)

169) Gepolsterte Sitze mit Holzrahmen, ausgenommen Stühle, nicht aus Rohr, Korbweide, Bambus oder ähnlichen Materialien, mit einer Breite von jeweils mindestens 144 cm, jedoch nicht mehr als 214 cm, einer Höhe von mindestens 81 cm, jedoch nicht mehr als 89 cm mindestens 81 cm, jedoch nicht mehr als 163 cm tief (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.61.6011)

170)Stapelbare, gepolsterte Metallstühle für religiöse Gottesdienste, die miteinander ineinandergreifen können, jeweils mit angebrachten Halterungen und Gestellen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.71.0031)

171)Unmontierte Polsterstühle mit Metallgestell, ausgenommen Haushaltsstühle, mit Sitzfläche und Rückenlehne aus Kunststoff oder Holz und einer Breite von mindestens 48 cm, jedoch nicht mehr als 61 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.71.0031)

172)Jagdständer aus Stahl oder Aluminium (einschließlich Leiterständer, Pod-Ständer, Anhängeständer und Kletterständer), die jeweils einem oder mehreren Jägern ermöglichen, auf eine bestimmte Höhe zu steigen und dort zu sitzen, während sie auf das Erscheinen von Wildtieren warten (beschrieben in statistische Meldenummer 9401.79.0035)

173)Unmontierte, ungepolsterte Stühle mit Metallgestell (ausgenommen Haushaltsstühle) mit Sitzfläche und Rückenlehne aus Kunststoff oder Holz und einer Mindestlänge von 48 cm

jedoch nicht breiter als 61 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.79.0050)

174)Teile von Stühlen aus unbehandeltem Sperrholz, einschließlich Körper, Beine und Armlehnen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.90.4080 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.91.9090 mit Wirkung zum 27. Januar 2022)

175) Bankgestelle aus Aluminiumguss mit einer Höhe von jeweils mindestens 42 cm, jedoch nicht mehr als 79 cm und einer Breite von mindestens 52 cm, jedoch nicht mehr als 62 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.90.5081 vor dem 27. Januar 2017). 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.99.9081, gültig ab 27. Januar 2022)

176)Stuhlgestelle aus Metall, jeweils mit integriertem Bücherregal, stapelbar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.90.5081 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.99.9081, gültig ab 27. Januar 2022)

177)Fußbaugruppen aus unedlen Metallen und Gummi, konzipiert für Klappstühle (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.90.5081 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.99.9081, gültig ab 27. Januar 2022)

178)Haushaltsmöbel aus Metall und hochdrucklaminiertem Bambus (ausgenommen Bügelbretter, Möbel für Kleinkinder oder Kinder oder Bettgestelle) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.20.0050)

179)Verstellbare Drahtregale aus Stahl, nicht für den Hausgebrauch, bestehend aus vertikalen Stangen, Fußkappen oder Rollen, Klammern und Regalen, jeweils im vollständig montierten Zustand mit einer Breite von mindestens 35 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 183 m 35 cm, jedoch nicht mehr als 77 cm tief und mindestens 137 cm, jedoch nicht mehr als 183 cm hoch (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.20.0081)

180) Ausstellungsregale aus pulverbeschichtetem Stahl, auch auf Rollen, auch mit LED-Beleuchtung, jeweils mit einer Länge von mindestens 60 cm, jedoch nicht mehr als 125 cm, einer Breite von mindestens 60 cm, jedoch nicht mehr als 125 cm mindestens 130 cm, aber nicht mehr als 225 cm hoch, mit schrägen Regalen mit einer Lippe an der Vorderkante, die jeweils 3 cm oder mehr hoch ist (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.20.0080 vor dem 1. Juli 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.20.0081, gültig ab 1. Juli 2019)

181)Klappbare Tische mit Rahmen aus Stahl und/oder Aluminium, jeweils mit einer Länge von 25 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 156 cm, einer Breite von 30 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 cm, und einer Höhe von 37 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 113 cm , mit einer Tischplatte aus Aluminium (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.20.0090)

182)Haushaltsmöbel aus hochdrucklaminiertem Bambus, außer Baby- oder Kindermöbeln (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.82.0015)

183)Einlagen für Babybetten, jeweils bestehend aus zwei Stücken aus mehrlagigem Polyester-Kettengewirke ohne Polsterung, eines mit einer Größe von nicht mehr als 29 cm x 283 cm und das andere mit einer Größe von nicht mehr als 29 cm x 210 cm (in der statistischen Berichterstattung beschrieben). Nummer 9403.90.6005 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldung Nummer 9403.99.5005, gültig ab 27. Januar 2022)

184)Flammenlose Stumpenkerzen mit batteriebetriebenen LED-Lampen, jeweils mindestens

7,6 cm, aber nicht mehr als 20 cm im Durchmesser und mit einer Außenseite aus Wachs (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9405.40.8440 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9405.42.8440 mit Wirkung vom 27. Januar 2022)

185) Flexible Streifen, jeweils mit eingebetteten Leuchtdioden, die elektrisch mit einem geformten elektrischen Endverbinder verbunden sind, wobei jeder Streifen auf eine Spule mit einem Durchmesser von nicht mehr als 25 cm und einer Breite von nicht mehr als 1,5 cm aufgewickelt ist (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9405.40). .8440 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9405.42.8440, gültig ab 27. Januar 2022)

186)Garten-, Terrassen- und Tischfackeln mit Dochtbrenner für den Außenbereich (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9405.50.4000)

187)Lampenschirme aus Stoff über Metallrahmen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9405.99.4090)

 

(iv) Der US-Handelsbeauftragte beschloss, ein Verfahren einzurichten, mit dem bestimmte in Position 9903.88.15 eingestufte und in den US-Anmerkungen 20(r) und (s) zu diesem Unterkapitel vorgesehene Produkte von den durch Position 9903.88 eingeführten zusätzlichen Zöllen ausgenommen werden könnten .15.Siehe 84 Fed.Reg.43304 (20. August 2019), 84 Fed.Reg.45821 (30. August 2019), 84 Fed.Reg.57144 (24. Oktober 2019) und 85 Fed.Reg.3741 (22. Januar 2020).Im Rahmen des Produktausschlussverfahrens hat der US-Handelsvertreter festgestellt, dass gemäß Position 9903.88.67 die in Position 9903.88.15 vorgesehenen zusätzlichen Zölle nicht für die folgenden bestimmten Produkte gelten, die in der folgenden Aufzählung aufgeführt sind statistische Meldezahlen:

1) 0505.10.0050

2) 0505.10.0055

3) 3401.19.0000

4) 3926.90.9910

5) 5210.11.4040

6) 5210.11.6020

7) 5504.10.0000

8) 6506.10.6030

9) Natriumalginatharze (CAS-Nr. 9005-38-3) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3913.10.0000)

10)Duschköpfe aus Kunststoff, die zur Befestigung, zur Handhaltung, zur Höhenverstellung oder als Kombination davon bestimmt sind, und Teile solcher Duschköpfe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3924.90.5650)

11) Schalen aus geformtem Kunststoff mit Clips zum Halten von Führungsdrähten während chirurgischer Eingriffe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9990 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9985, gültig ab 1. Juli 2020)

12)Einweg-Medikamentendosenbecher aus Kunststoff mit Skala (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9990 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9985, gültig ab 1. Juli 2020)

13) Sätze aus drei mit Polyvinylchlorid beschichteten Schaumstoffpolstern aus Kunststoff, wie sie zum Zusammenbau von Schwimmwesten verwendet werden, indem verstellbare Riemen mit Schnallen durch Schlitze in den Polstern geführt werden, wobei jeder Satz aus zwei unregelmäßig geformten Vorder-/Seitenpolstern und einer rechteckigen Rückseite besteht Pad (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9990 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9985, gültig ab 1. Juli 2020)

14)Einmal verwendbare sterile Abdecktücher und Abdeckungen aus Kunststoff, wie sie zum Schutz des sterilen Bereichs in chirurgischen Operationssälen verwendet werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9990 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9985). 1. Juli 2020)

15) Sterile Dekanter aus Polystyrol-Kunststoff, jede Art, die zum Umfüllen von aseptischen Flüssigkeiten oder Medikamenten in und aus sterilen Beuteln, Fläschchen oder Glasbehältern verwendet wird (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9990 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 3926.90.9985, gültig ab 1. Juli 2020)

16) Tapeten, soweit nicht in Unterposition 4814.20.00 beschrieben, mit Blumen-, Landschafts-, Figuren- oder abstrakten Mustern oder von Hand bemaltem, einfarbigem Hintergrund, auch mit Blattmetallapplikationen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 4814.90.0200)

17)Strickroben für Damen aus überwiegend schwerer Baumwolle mit Klettverschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6108.91.0030)

18)Babykittel aus gestricktem Interlock-Baumwollstoff, jeweils mit Ärmeln, Halsöffnung und elastischer Bodenöffnung (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6111.20.6070)

19)Babyschlafsäcke aus Baumwoll-Interlock-Gewirke, ärmellos, jeweils mit Halsöffnung und Zwei-Wege-Reißverschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6111.20.6070)

20)Babyschlafsäcke, gestrickt, aus Baumwolle, jeweils mit Halsöffnung und Zwei-Wege-Reißverschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6111.20.6070)

21)Pucksäcke für Babys aus Interlock-Baumwollgewirke, jeweils mit Ärmeln und Fäustlingen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6111.20.6070)

22)Babydeckenschläfer aus Polyester-Strickfleece, ärmellos, jeweils mit Zwei-Wege-Reißverschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6111.30.5015)

23) Baumwollfrottee-Bademäntel für Herren und Jungen mit Musselinbesatz, jeweils gürtellos, aber mit Klettverschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6207.91.1000)

24)Baumwollfrottee-Bademäntel für Mädchen mit Musselinbesatz, jeweils gürtellos, aber mit Klettverschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6208.91.1020)

25)Fleece-Bademäntel für Mädchen, jeweils ohne Gürtel, aber mit Klettverschluss (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6208.92.0020)

26) Decken (außer Heizdecken) aus Baumwolle, gewebt, mit einer Kantenlänge von mindestens 116 cm, jedoch nicht mehr als 118 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6301.30.0010)

27) Decken (außer Heizdecken) aus Baumwolle, nicht gewebt, mit einer Kantenlänge von jeweils mindestens 116 cm, jedoch nicht mehr als 118 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6301.30.0020)

28) Staubschutzhüllen aus gestricktem Polyestergewebe, bestimmt für Bettmatratzen und Kissen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6302.10.0020)

29) Spickzettel aus Musselin-Baumwolle, mit Gummizug versehen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6302.31.9020)

30)Schutzbezüge aus Baumwolle für Kissen, weder gewirkt noch gehäkelt, aus Baumwolle, weder aufgerauht noch bedruckt, jeweils mit vollständig umhüllender Konstruktion und Reißverschlussöffnung (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6302.31.9040)

31) Laparotomieschwämme aus Baumwolle (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6307.90.9889 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 6307.90.9891, gültig ab 1. Juli 2020)

32) Einweg-Stethoskophüllen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6307.90.9889 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Meldenummer 6307.90.9891, gültig ab 1. Juli 2020)

33)Sport-, Freizeit- und Sportkopfbedeckungen, bestehend aus Schalen aus Polyvinylchlorid, Polycarbonat-Kunststoff oder Acrylnitril-Butadien-Styrol, jeweils mit einer Innenauskleidung aus expandiertem Polypropylen oder expandiertem Polystyrol, bestimmt für die Verwendung mit Fahrrädern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 6506.10.6045)

34)Nähmaschinen des Haushaltstyps, jede mit einem Gewicht von nicht mehr als 22,5 kg, mit einer Touchscreen-Steuerung, einer Nähleuchte, einem Nähfußheber und einem automatischen Nadeleinfädler (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8452.10.0090)

35) Ortungsgeräte, wobei jedes Gerät nicht mehr als 86 mm an einer Seite (wenn rechteckig) oder 28 mm im Durchmesser (wenn kreisförmig) und nicht mehr als 7,5 mm dick ist, nicht mehr als 15 g wiegt und zum Anbringen bestimmt ist einem anderen Artikel und zum Herstellen einer Bluetooth-Verbindung mit einem anderen Gerät zum Zweck der Bereitstellung relativer Standortinformationen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8517.62.0090)

36)Drahtloses Kommunikationsgerät, das Audiodaten zur Weiterleitung an drahtlose Lautsprecher empfangen kann (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8518.22.0000)

37) Flüssigkristallanzeigemodule („LCD“), die nicht in der Lage sind, ein Fernsehsignal zu empfangen oder zu verarbeiten, mit einer Videoanzeigediagonale von jeweils nicht mehr als 191 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9013.80.9000 vor dem 27. Januar 2022). , beschrieben in der statistischen Meldenummer 8524.11.9000, gültig ab 27. Januar 2022)

38) Hauptplatinenbaugruppen für Flüssigkristallanzeigen („LCD“) für Fernseher, die jeweils aus einer Leiterplatte bestehen, die einen Fernsehtuner sowie Audio- und Videokomponenten enthält (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8529.90.1300)

39) Schutzartikel (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9004.90.0000 vor dem 1. Januar 2021; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9004.90.0010 oder 9004.90.0090 mit Wirkung zum 1. Januar 2021)

40)Prismenferngläser, außer für die Verwendung mit Infrarotlicht, bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff, Aluminium oder Magnesiumlegierung mit Gummimantel, mit einer Vergrößerung von mindestens 4X, aber nicht mehr als 22X und einer Öffnung von mindestens 21 mm, aber nicht mehr als 56 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9005.10.0040)

41) Teile von Kindersitzen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.90.1085 vor dem 27. Januar 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9401.91.1500 oder 9401.99.1085 mit Wirkung vom 27. Januar 2022)

42) Kissenhüllen aus Baumwolle, jeweils gefüllt mit Gänse- oder Entendaunen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9404.90.1000)“.

 

3. durch Änderung des letzten Satzes des ersten Absatzes der US-Anmerkung 20(a) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 durch:

 

a.durch Streichung von „oder (14)“ und durch Einfügung von „(14)“ an dessen Stelle;Und

b.durch Einfügen von „; oder (15) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(i) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach dem Satz „US-Anmerkung 20(sss)(i) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“. ", wo es am Ende des Satzes steht.

 

4. Durch Änderung der US-Anmerkung 20(b) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 durch:

 

a.durch Streichung von „oder (14)“ und durch Einfügung von „(14)“ an dessen Stelle;Und

b.durch Einfügen von „; oder (15) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(i) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach dem Satz „US-Anmerkung 20(sss)(i) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“. ", wo es am Ende des Satzes steht.

 

5.durch Änderung des letzten Satzes des ersten Absatzes der US-Anmerkung 20(c) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 durch:

 

a.durch Streichung von „oder (8)“ und durch Einfügung von „(8)“ an dessen Stelle;Und

b.durch Einfügen von „; oder (9) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(ii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach dem Satz „US-Anmerkung 20(sss)(ii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“. ", wo es am Ende des Satzes steht.

 

6.durch Änderung der US-Anmerkung 20(d) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 durch:

 

a.durch Streichung von „oder (8)“ und durch Einfügung von „(8)“ an dessen Stelle;Und

b.durch Einfügen von „; oder (9) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(ii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach dem Satz „US-Anmerkung 20(sss)(ii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“. ", wo es am Ende des Satzes steht.

 

7.durch Änderung des letzten Satzes des ersten Absatzes der US-Anmerkung 20(e) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 durch:

 

a.durch Streichung von „oder (17)“ und durch Einfügung von „(17)“ an dessen Stelle;Und

b.durch Einfügen von „; oder (18) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(iii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach dem Satz „US-Anmerkung 20(sss)(iii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“. ", wo es am Ende des Satzes steht.

 

8.durch Änderung der US-Anmerkung 20(f) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 durch:

 

a.durch Streichung von „oder (17)“ und durch Einfügung von „(17)“ an dessen Stelle;Und

b.durch Einfügen von „; oder (18) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(iii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach dem Satz „US-Anmerkung 20(sss)(iii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“. ", wo es am Ende des Satzes steht.

 

9.durch Änderung der US-Anmerkung 20(g) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 durch:

 

a.durch Streichung von „oder (9)“ und durch Einfügung von „(9)“ an dessen Stelle;Und

b.durch Einfügen von „oder (10) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(iii) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach dem Satz „US-Anmerkung 20(qqq) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“, wo es erscheint am Ende des ersten Satzes.

 

10.durch Änderung des letzten Satzes des ersten Absatzes der US-Anmerkung 20(r) zu Unterkapitel III von Kapitel 99:

 

a.durch Streichung von „oder (11)“ und durch Einfügung von „(11)“ an dessen Stelle;Und

 

b.durch Einfügen von „oder (12) Überschrift 9903.88.67 und US-Anmerkung 20(ttt)(iv) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ nach „US-Anmerkung 20(sss)(iv) zu Unterkapitel III von Kapitel 99“ .

 

11.durch Änderung der Artikelbezeichnung der Position 9903.88.01:

 

a.durch Löschen von „9903.88.62 oder“;

b.durch Einfügen von „9903.88.62“;Und

C.durch Einfügen von „oder 9903.88.67“ nach „9903.88.66“

 

12.durch Änderung der Artikelbezeichnung der Position 9903.88.02:

 

a.durch Löschen von „9903.88.63 oder“;

b.durch Einfügen von „9903.88.63“;Und

C.durch Einfügen von „oder 9903.88.67“ nach „9903.88.66“

 

13.durch Änderung der Artikelbezeichnung der Position 9903.88.03:

 

a.durch Streichung von „9903.88.64 oder“;

b.durch Einfügen von „9903.88.64“ und

C.durch Einfügen von „oder 9903.88.67“ nach 9903.88.66“

 

14.durch Änderung der Artikelbezeichnung der Position 9903.88.04:

 

a.durch Streichung von „9903.88.64 oder“;

b.durch Einfügen von „9903.88.64“ und

C.durch Einfügen von „oder 9903.88.67“ nach 9903.88.66“

 

15.durch Änderung der Artikelbezeichnung der Position 9903.88.15:

a.durch Streichung von „9903.88.65 oder“;

b.durch Einfügen von „9903.88.65“ und

C.indem Sie nach 9903.88.66 „oder 9903.88.67“ einfügen.

Über Tailong

Foshan Tailong Furniture Co., Ltd. wurde 2008 gegründet. Es ist ein Hersteller, der sich auf die Herstellung und den Verkauf von Rattanimitationsmöbeln, Stoffmöbeln, Textilmöbeln, Outdoor-Accessoires und anderen Outdoor-Möbelprodukten spezialisiert hat.Die von Tailong hergestellten Outdoor-Möbel wurden in mehr als 30 Länder verkauft.Mit den Bemühungen des Teams bringt das Unternehmen weiterhin neue Produkte auf den Markt, führt neue Materialien ein, stärkt die Innovation, hält die hohe Qualität aufrecht und verbessert den Verkaufs- und Kundendienst, sodass jeder Kunde jederzeit die schöne Sommersonne genießen kann wie unser Slogan „Enjoy the Summer Time“.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 31. März 2022